Grundhaltung
"Alles Handelnde handelt so,
wie es selbst ist." (Zitat Hugo Kükelhaus)
Das berufliche Handeln der Sozialbegleiterinnen und Sozialbegleiter basiert auf den
berufethischen Grundsätzen des Schweizerischen Berufsverbandes Sozialbegleitung
Grundsätzlich will Sozialbegleitung aus Betroffenen nicht Abhängige sondern
Grundsätzlich will Sozialbegleitung aus Betroffenen nicht Abhängige sondern
Beteiligte machen.
Dies wird erreicht durch:
- Förderung vorhandener Fähigkeiten im Rahmen der Entwicklungsmöglichkeit der
begleiteten Person. - Wertschätzung und Akzeptanz als Grundlage der unterstützenden Beziehung.
- Offenheit gegenüber Konflikten
- Alltags- und Lebensweltorientierung und Dialog
(Quelle, www.sbsb.ch )